Skireise in das Val di Sole / Italien
vom 17.01.2014 bis 25.01.2014
S K I – C L U B B E S T W I G
Skireise in das Val di Sole / Brenta-Dolomiten / Italien
vom 17.01.2014 – 25.01.2014
Die vergangenen Skireisen gingen nach Österreich und in die Schweiz, deshalb ist jetzt Italien wieder einmal an der Reihe! Es geht im Januar 2014 in ein tolles, vielen deutschen Skitouristen noch nicht so bekanntes Skigebiet in den Brenta-Dolomiten. Mit dem Ski-Pass „Superskirama Dolomiti“ haben sich fantastische Skigebiete wie Folgarida-Marilleva, Madonna Di Campiglio, Tonale-Pass und weitere kleinere Skigebiete zusammengeschlossen mit insgesamt 380 km Pisten und 150 Ski-Liften.
Von unserem Standort in Folgarida-Marilleva können wir das dortige Skigebiet und die Pisten um den weltberühmten italienischen Wintersportort Madonna di Campiglio bis hinüber nach Pinzolo genießen ohne die Ski abschnallen zu müssen. Dieses Gebiet umfasst allein 150 km Pisten mit bei Bedarf zu 95 % beschneiten Pisten von 1.300 Meter bis hinauf auf etwa 2.500 Meter. Für einen Tagesausflug bieten sich die Skigebiete um den Passo Tonale (115 km Pistenlänge) mit der legendären Abfahrt vom Prese-na-Gletscher an.
Überall findet man landschaftlich sehr schön angelegte Pisten, immer mit dem Blick auf die unter Un-esco-Weltkulturerbe stehende Gebirgskette der Brenta-Dolomiten. Vom Genießer bis zum Freund tief-schwarzer Pisten ist für jeden etwas dabei.
Wir wohnen in Folgarida-Marilleva auf 1.300 Meter Höhe. Das Hotel liegt nur 100 Meter entfernt von der Talstation der Gondelbahn „Belvedere“, welche uns schnell bergauf bis auf 1.800 Meter Höhe führt. Die Talabfahrt endet an der Gondelstation, sodass keine Zeit mit Busfahrten morgens und abends vertan wird!
Unser Hotel „ Negritella“, ein drei Sterne Superior Hotel, liegt im sonnigen, panoramareichen Teil von Folgarida. Es verfügt über kürzlich renovierte Zimmer, ein komfortables, gepflegtes Ambiente im Trentiner Stil mit einem kleinen Hallenbad, Whirlpool, Sauna und Dampfbad. Alle Zimmer sind kom-fortabel ausgestattet mit Dusche/WC, Fön, Telefon, TV und größtenteils Balkon.
Morgens gibt es ein Frühstück-Buffet und abends ein 4- Gang Wahl-Menü mit Salatbuffet. Bei mei-nem Test im vergangenen Winter erlebte ich eine ausgezeichnete Küche und vor allem zivile Geträn-kepreise. Die Nebenkosten werden also deutlich günstiger ausfallen als zuletzt in der Schweiz!
Abends bietet sich ein Abstecher in den mondänen Wintersportort Madonna di Campiglio mit zahlrei-chen Bars, Café’s und Diskotheken an.
Die Hin- und Rückreise in das Val di Sole erfolgt bequem mit einem Reisebus der Firma Hegener.
Im Reisepreis inbegriffen ist wie üblich die skiläuferische Betreuung in Gruppen je nach Fahrkönnen. Für jede Gruppe steht ein Ski-Guide zur Verfügung, der nach den Wünschen der Gruppe Pisten aus-wählt.
Auch Snowboarder sind herzlich willkommen.
Hier alle weiteren Daten:
Abfahrt: Freitag, den 17.01.2014 um 23:00 Uhr ab Bestwig-Bahnhof (Bahnhofsvorplatz)
Rückkehr: Samstag, den 25.01.2014 gegen 20:00 Uhr Bestwig-Bahnhof (Bahnhofsvorplatz)
Wir werden auch wieder eine Zusteigemöglichkeit in Brilon anbieten.
Leistungen:
– Hin- und Rückreise mit Reisebus
– 7 Übernachtungen mit Halbpension (Frühstücksbuffet, abends viergängiges Wahlmenü)
– Unterbringung in Einzel-, Doppelzimmer und Doppelzimmer als Einzelzimmer Dusche/WC, Fön, Telefon, TV, größtenteils Balkon
– Skipass „Superskirama Dolomiti“ für 6 Tage
– Ski-Guiding
– Versicherungen und allgemeine Kosten
Reisepreis pro Person:
im Doppelzimmer 820,00 €
im Einzelzimmer 870,00 €
im Doppelzimmer als Einzelzimmer 910,00 €
Nichtmitglieder zahlen einen Mehrpreis für die Fahrt von 30,00 €.
Die Reisekosten sind also je nach Zimmerart um 70,00 € bis 100,00 € niedriger als bei der letzten Skireise!
Anzahlung: 80,00 € pro Person (fällig erst nach Eingang der Buchungsbestätigung)
Restzahlung: spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn
Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen
Eine Absage durch den Ski-Club Bestwig bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist nur bis vier Wochen vor Reisebeginn möglich.
Skiläuferische Betreuung und Schulung:
Es werden je nach Fahrkönnen mindestens drei Gruppen gebildet. Für jede Gruppe steht ein Ski-Guide zur Verfügung, wobei sich mindestens fünf Skifahrer zu einer Gruppe zusammenfinden müssen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Anfänger nicht betreuen können. Diese müssten eine örtliche Ski-schule aufsuchen.
Übungsleiter: werden noch bekannt gegeben
Fahrtenleitung: Jürgen Zillikens
Auskunft und Anmeldung auf dem beigefügten Anmeldeformular bei Jürgen Zillikens, Am Markt 8, 59929 Brilon, Tel. 02961 / 4091 (Büro) oder Fax: 02961 / 51541 oder per E-Mail: oder privat bei Jürgen Zillikens unter der Rufnummer 02961 / 4262.
R E I S E B E D I N G U N G E N
Liebe Skifreunde,
der Ski-Club Bestwig führt seit vielen Jahren Fahrten für seine Mitglieder und Freunde durch. Wir treten dabei sicherlich nicht so auf, wie man sich im Allgemeinen einen Reiseveranstalter vorstellt, trotzdem sind wir Reiseveranstalter im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Die zum Schutz des Verbrauchers geschaffenen Vorschriften für den Pauschalreisevertrag sowie die Informationsverordnung für Reiseveranstalter gelten also auch für den Reisevertrag, den Sie mit uns abschließen. Die nachfolgenden Reisebe-dingungen werden, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften einbezogen werden, Inhalt des mit Ihnen abzuschließenden Reisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften.
1. Anmeldung/Bestätigung
1.1 Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung schriftlich vor und verwenden Sie dafür das Anmeldeformular aus der Fahrtenausschreibung. Bitte melden Sie dabei alle mitfah-renden Kinder an, gleich welchen Alters.
1.2 Mit der Anmeldung bieten Sie dem SC Bestwig den Abschluss eines Reisevertrages schriftlich an. Der Reisevertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande.
2. Leistungen und Preise
2.1 Die Leistungsverpflichtung des SC Bestwig ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Fahrtenausschreibung nach Maßgabe aller in der Ausschreibung enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2 a) Der SC Bestwig kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder einer Änderung der für die betreffenden Reise gelten-den Wechselkurse.
b) Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhungen pro Person auswirken und sofern zwischen den Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
c) Der SC Bestwig hat den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umstände hiervon zu unterrichten. Preisänderungen kön-nen nach dem 20. Tag vor Reiseantritt nicht mehr verlangt werden.
d) Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zu-rückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat unverzüglich zu erfolgen.
3. Zahlung
3.1 Nach Vertragsabschluß (Zugang der Buchungsbestätigung beim Teilnehmer) ist eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe sich aus der Reiseausschreibung ergibt. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Wir bitten um Überweisung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Buchungsbestätigung.
3.2 Sollte die Anzahlung beim SC Bestwig nicht innerhalb dieser Frist eingehen, so kann die Anzahlung unter Fristsetzung angemahnt werden. Die Nichtzahlung des Anzahlungsbetrages bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. Der Reisevertrag bleibt auch bei Nichtzahlung der Anzahlung gültig. Der SC Bestwig ist jedoch in diesem Fall berechtigt, nach Fristablauf die Buchung zu stornieren, d.h. vom Reisevertrag zurückzutreten. Er wird in diesem Fall dem Teilnehmer die Kündigungs-erklärung nach Fristablauf übermitteln.
3.3 Die Restzahlung ist fällig je nach Ausschreibung.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim SC Bestwig. Dem Teilnehmer wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück, so kann der SC Bestwig Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche, anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt.
Der SC Bestwig kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn pauschalieren.
4.3 Diese pauschalierten Stornogebühren betragen je angemeldeten Teilnehmer:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: Anzahlungsbetrag, vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30 %, ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 50 % des jeweiligen Reisepreises.
4.4 Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag; vielmehr ist in diesem Fall der Teilnehmer zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.
4.5 Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, dem SC Bestwig im Falle der Erhebung der pauschalierten Stornogebühren nachzuweisen, dass dem SC Bestwig keine oder geringere Kosten als die erhobene Pauschale entstanden sind.
5. Versicherungen
5.1 Der SC Bestwig hat für alle Teilnehmer seiner Reisen bei der ARAG Allgemeine Versicherungs AG eine Insolvenzversicherung (Bürgschaftserklärung) und eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen, ferner eine Haftpflicht- und Unfallversicherung.
5.2 Eine Reisekostenrücktrittsversicherung besteht nicht. Diese muss der Teilnehmer ggf. selbst abschließen, ebenso wie eine Reise-Kranken-Versicherung.
6. Rücktritt und Kündigung durch den SC Bestwig
6.1 Je nach Ausschreibung gilt für Reisen des SC Bestwig eine Mindestteilnehmerzahl.
6.2 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so leitet der SC Bestwig dem Teilnehmer spätestens vier Wochen vor Reisebeginn die Erklärung zu, mit der die Reise als Gruppenreise abgesagt wird. Die geleistete Anzahlung wird voll erstattet.
7. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden
7.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist für eisen des SC Bestwig dahingehend konkretisiert, dass der Teilnehmer ver-pflichtet ist auftretende Mängel unverzüglich dem vom Ski-Club eingesetzten Fahrtenleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
7.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, den SC Bestwig erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der SC Bestwig bzw. der Fahrtenleiter eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhil-fe unmöglich ist oder vom SC Bestwig bzw. dem Fahrtenleiter verweigert wird oder in sonstigen, vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Erfolgt nach diesen Bestim-mungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Teilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den §§ 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des § 651 j BGB bleibt hiervon unberührt.
7.3 Die reisevertragsrechtlichen Gewährleistungsansprüche sowie sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom Ski-Club erbrach-ten Leistungen stehen, gleich aus welchem Reisegrund, müssen innerhalb einer Frist von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ge-genüber dem SC Bestwig geltend gemacht werden.
8. Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung des SC Bestwig für Schäden, welche nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder
b) der SC Bestwig für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2. Der SC Bestwig haftet nicht für Fremdleistungen, die im Zusammenhang mit der Buchung lediglich vermittelt werden oder die als vermittelte Fremdleistung gekennzeichnet sind.
9. Verjährung
Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber dem SC Bestwig, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Reiseteilnehmers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach 12 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und von Nebenpflichten aus dem Reisevertrag.
10. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstige Bestimmungen des Reisevertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
S K I – CL U B B E S T W I G
Fahrtenleiter:
Jürgen Zillikens, Am Markt 8, 59929 Brilon
Telefax: 02961 / 51541
E-Mail:
R E I S E A N M E L D U N G
für die Skireise in das Val di Sole / Brenta-Dolomiten / Italien
vom 17.01.2014 – 25.01.2014
Nr.
Name
Vorname
Geburtsdatum
Telefon
Zimmertyp
Einstufung
Fahrkönnen
(von 1 = sehr gut bis 4 = ausreichend)
1.
2.
3.
4.
Anschrift:
Postleitzahl
Wohnort
Straße
Emailadresse
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Hiermit melde ich mich und alle oben genannten Teilnehmer – als deren Vertreter ich handele – für obige Reise auf der Grundlage der Fahrtenausschreibung verbindlich an und erkenne zugleich für alle Teilnehmer die Reisebedingungen als verbindlich an.
Die Reisepreisanzahlung ist erst nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig!
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(Datum) (Unterschrift des Anmelders, Vor- und Zuname)
Ich erkläre hiermit für alle Verpflichtungen der von mir mitangemeldeten Reiseteilnehmer wie für meine eigenen einzustehen.
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(Datum) (Unterschrift des Anmelders, Vor- und Zuname)